Die Legalisation ist ein Verfahren, bei dem die diplomatische oder konsularische Vertretung des Staates, in dem eine Urkunde verwendet werden soll, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft in welcher der Unterzeichner die Urkunde ausgestellt hat, sowie die Echtheit des Stempels oder Siegels auf der Urkunde überbeglaubigt, nachdem diese vorher durch eine Behörde des ausstellenden Landes bestätigt wurde.
Durch die Legalisation erhält die Urkunde im Bestimmungsland die gleiche Beweiskraft wie im Ausstellungsland. Sie erfolgt durch die Anbringung eines Vermerks auf der Urkunde. In den Beitrittsländern des Haager Übereinkommens ist das Verfahren durch die Anbringung einer Apostille erleichtert.