Die Apostille ist eine erleichterte Form der Überbeglaubigung im internationalen Urkundenverkehr und gilt in den Ländern, die dem entsprechenden Haager Übereinkommen beigetreten sind.
Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift auf der Urkunde, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und, sofern vorhanden, die Echtheit von Siegeln und Stempeln auf der Urkunde.