Um eine in Deutschland ausgestellte Urkunde im Ausland verwenden zu können, ist mitunter eine Überbeglaubigung erforderlich. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Beglaubigungsvermerk, der sich auf die Unterschrift bezieht.
Dies kann, je nach Erfordernis der Institution bei der die Urkunde vorgelegt werden soll, entweder die Unterschrift auf der Urkunde sein oder die Unterschrift des Übersetzers, der die beglaubigte Übersetzung angefertigt hat.
Eine Überbeglaubigung kann entweder in Form der Apostille (bei Bestimmungsländern die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind) oder als Legalisation erfolgen.
Mit der empfangenden Behörde ist im Vorfeld abzustimmen, welche Form der Überbeglaubigung benötigt wird.