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Eine beglaubigte Übersetzung kann nur von einem Übersetzer erstellt werden, der eine Prüfung bestanden hat und von einer öffentlichen Behörde zugelassen und vereidigt worden ist.

Bei der Vereidigung schwören Übersetzer und Dolmetscher, stets treu und gewissenhaft zu übertragen und darauf hinzuweisen, wenn sie sich der Richtigkeit der Übertragung nicht sicher sind. Außerdem sind Übersetzer auch verpflichtet auf Auffälligkeiten im Dokument hinzuweisen (Streichungen, handschriftliche Vermerke etc.)

Die Übersetzung wird somit zu einer Urkunde, die durch eine Überbeglaubigung noch zusätzliche Rechtskraft erlangen kann. Der Übersetzer bestätigt in der Beglaubigungsformel und mit dem offiziellen Stempel die Richtigkeit der Sprachübertragung.

Eine Beglaubigung durch einen Übersetzer trifft keine Aussage über die Authentizität des Originals. Dafür sind, je nach Verwendungszweck und Herkunft der Urkunde, die Einwohnerdienststellen, Einwohner-Zentralamt oder ein Notar zuständig.

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