Die öffentliche Bestellung und allgemeine Vereidigung hat den Zweck Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.
Dolmetscher und Übersetzer gelten als Sachverständige und erhalten die öffentliche Bestellung oder allgemeine Vereidigung nur, wenn sie besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Dies ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung berechtigt zum Führen eines Stempels und zur Ausfertigung beglaubigter Übersetzungen.