Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigen öffentlich bestellte und/oder vereidigte Übersetzer, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist und dass sie ausdrücklich auf Unsicherheiten bei der Übersetzung hingewiesen haben.
Die Übersetzung wird somit zu einer Urkunde.
Die Beglaubigung besteht aus dem Beglaubigungsvermerk des Übersetzers, dem Stempel und der Unterschrift. In der Regel wird eine beglaubigte Übersetzung nach Vorlage der Originalurkunde erstellt. Wenn nur eine Kopie vorgelegen hat, so wird der Übersetzer dies im Beglaubigungsvermerk notieren.