Damit Recht bleibt was Recht ist.
Gerichtsfeste Übersetzungen
Die Beglaubigung durch einen vereidigten Übersetzer gibt übersetzten Dokumenten vor Gerichten und staatlichen Behörden die gleiche Rechtswirksamkeit wie dem dazugehörigen Original. Discover legal setzt für die Übersetzungen etliche vereidigte Übersetzer ein, so dass alle Übersetzungen auch von uns beglaubigt werden können.
Wir übersetzen Schriftsätze in grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten, Beweisdokumente zur Vorlage bei Gericht, gesellschaftsrechtliche Dokumente wie Handelsregisterauszüge und Gesellschaftsverträge oder Satzungen für die Einreichung bei deutschen oder ausländischen Behörden, Fondsdokumentation wie Platzierungsunterlagen, Limited Partner-Verträge etc. und auch Jahresabschlüsse und Finanzberichte.
Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn Sie gerichtsfeste Übersetzungen von Ihren Urkunden und gesellschaftsrechtlichen Dokumenten brauchen.
Was sagt eine Beglaubigung aus?
Beglaubigte Übersetzungen können nur von Übersetzern erstellt werden, die eine Prüfung bestanden haben und von einer öffentlichen Behörde zugelassen und vereidigt worden sind.
Dieser Eid verpflichtet sie, stets originalgetreu und gewissenhaft zu übertragen. Außerdem sind sie verpflichtet, auf Auffälligkeiten im Dokument hinzuweisen (Streichungen, handschriftliche Vermerke etc.).
Die Übersetzung wird somit zu einer Urkunde, die durch eine Überbeglaubigung noch zusätzliche Rechtskraft erlangen kann. Eine Beglaubigung durch einen Übersetzer trifft keine Aussage über die Authentizität des Originals. Dafür sind, je nach Verwendungszweck und Herkunft der Urkunde, die Einwohnerdienststellen, das Einwohner-Zentralamt oder ein Notar zuständig.
Der Weg zur Beglaubigung
Sie schicken uns einen Scan der Datei, die wir dann für Sie übersetzen und beglaubigen. Damit bestätigen wir, dass die Übersetzung vollständig und wahrheitsgetreu ist. Falls erforderlich, können Sie uns das Original bei Abholung vorlegen.
Für notariell beglaubigte Handelsregisterauszüge oder beglaubigte Kopien verlangen Empfänger manchmal, dass die Übersetzung fest mit dem Original verbunden wird. Hierüber sollte man sich im Vorfeld beim Empfänger erkundigen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Überbeglaubigung
Um eine in Deutschland ausgestellte Urkunde im Ausland verwenden zu können, ist mitunter eine Überbeglaubigung oder auch Apostille erforderlich. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Beglaubigungsvermerk, der sich auf die Unterschrift bezieht.
Dies kann, je nach Erfordernis der Institution, bei der die Urkunde vorgelegt werden soll, entweder die Unterschrift auf der Urkunde sein oder die Unterschrift des Übersetzers, der die beglaubigte Übersetzung angefertigt hat.
Apostille
Die Apostille ist eine erleichterte Form der Überbeglaubigung im internationalen Urkundenverkehr und gilt in den Ländern, die dem entsprechenden Haager Übereinkommen beigetreten sind.
Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift auf der Urkunde, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und, sofern vorhanden, die Echtheit von Siegeln und Stempeln auf der Urkunde.
Auch diese kann, je nach Erfordernis, die Unterschrift und den Stempel des Übersetzers oder der die Urkunde ausstellenden Person bestätigen.